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Neue Regeln bei der Eigenheimzulage für die Berechnung des Arbeitslosengeld IIDie Eigenheimzulage soll künftig nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) berücksichtigt. Eine entsprechende Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, mit der sich das Kabinett am Mittwoch befasste, soll am 1. Oktober 2005 in Kraft treten. Ebenfalls nicht angerechnet wird das Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit das Geld an das Kind weitergeleitet wird und dieses nicht im Haushalt des ALG II-Empfängers lebt, wie das Ministerium weiter mitteilte.
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