Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma I-P24 sind Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages im Bereich Immobilienmarketing.
2.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zur Veröffentlichung von Immobilien / Präsentationen im Internet erfolgt mit dem Auftrag oder der Terminvereinbarung mit dem Vertragspartner (Kunden) zur Erstellung einer Internet-Präsentation auf der Homepage von I-P24. I-P24 behält sich das Recht vor, bei einem zugesagten Termin des Vertragspartners (Kunden), ob telefonisch oder in schriftlicher Form, bei Nichterscheinen am vereinbarten Termin oder bei Nichterstellen der Präsentation eine An – und Abfahrtsgebühr (Aufwandsentschädigung) in Höhe von 35 Euro zzgl. der gesetzlichen Mwst. in Rechnung zu stellen.I-P24 behält sich auch das Recht vor zur Ablehnung im Einzelfall.
3.
I-P24 Dienstleistung
Fertigung einer individuell auf den jeweiligen Vertragspartner zugeschnittenen Internet-Präsentation (Präsentationsmöglichkeiten siehe Preisliste). I-P24 ist bemüht, die Präsentation den aktuellen und technischen Marktentwicklungen anzupassen.
I-P24 behält sich Änderungen der vereinbarten Leistung vor, soweit diese nicht die Kernleistung betreffen und dem Vertragspartner zumutbar sind (z.B. Änderung der Darstellung der Präsentation auf der Seite des Anbieters, bei Nichtbezahlung des vertraglich festgelegten Produktes).I-P24 verpflichtet sich, binnen fünf Werktagen nach Erhalt aller benötigten Vertragsunterlagen vom Kunden die Präsentation zu erstellen und auf der Homepage des Anbieters Freizuschalten. Grundsätzlich wird die Präsentation in der Regel am Samstag veröffentlicht.
4.
Angaben des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Angaben über das Objekt wahrheitsgemäß nach bestem Wissen der Firma I-P24 zur Verfügung zu stellen. Für die Inhalte und Richtigkeit der übergebenen Angaben zur Immobilie / Präsentation ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Namensrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Vertragspartner hält I-P24 von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber I-P24 geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
5.
Verwendung der Informationen auf der Homepage / Nachfragen von I-P24
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Informationen über Nachfragen seiner Immobilie / Präsentation nur im Zusammenhang mit dieser zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte und/oder die Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken sind ausdrücklich verboten.
6.
Haftung und Gewährleistung
I-P24 übernimmt keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Präsentation aufgrund von Software, Hardware oder ähnlichen Ausfällen bzw. Defekten. Gewährleistungsansprüche gegenüber I-P24 sind beschränkt auf den Anspruch auf Nachbesserung. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde für Folgeschäden bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehler einer zugesicherten Eigenschaft oder Verletzung wesentlicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf die Höhe des kleinsten Basistarifes (siehe Preisliste).
7.
Datenspeicherung bei I-P24
Die vom Vertragspartner an I-P24 gegebenen Daten werden von I-P24 zu den sich aus dem vorstehend Genannten und sich aus dem Vertragsauftrag im Einzelnen ergebenen Zwecken gespeichert und verbreitet. I-P24 wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einhalten und beachten.
8.
Vergütung / Leistungszurückhaltung
Die Preise einschließlich Mehrwertsteuer sind der jeweiligen gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. I-P24 behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Preis für das vereinbarte Produkt binnen einer Woche nach Freischaltung an I-P24 zu zahlen, oder eine einmalige Einzugsermächtigung an I-P24 abzutreten. Der mögliche Zeitpunkt der Freischaltung wird von I-P24 vorab mitgeteilt. Bei nicht fristgemäßer Zahlung behält sich I-P24 vor, die eigenen vertraglichen Leistungen bis zur Beendigung des Verzugs zurückzuhalten. Des Weiteren fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 Abs. 1 BGB an (fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
9.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnisses ist der Hauptsitz des Unternehmens der Firma I-P24.