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Paragraphen und UrteileKirchenglocken nebenan sind zu laut?
Ihr Nachbar ist ein Kirchturm, dessen Glocken drei Mal am Tag zum Gebet läuten? Dann haben wir leider keine gute Nachricht für Sie.
Kläger, die gerade mal zehn Meter von einem solchen Kirchturm entfernt wohnten, legten dem Gericht ein Sachverständigengutachten vor, demzufolge der für Wohngebiete zulässige Mittelwert für Lärm eindeutig überschritten wurde. Eine klare Sache, dachten sie, doch das Bundesverwaltungsgericht (2.9.1996, Az.: 4 B 152.96) urteilte anders. Es komme hier nicht auf den Mittelwert an, so die Richter, sondern vielmehr auf den „Wirkpegel des Einzelgeräuschs“, der 80,2 dB(A) betrage (zulässiger Wert: 85 dB(A)). Auch sei das liturgische Läuten eine zumutbare „sozialadäquate Einwirkung“ und keine „erhebliche Belästigung“. Die Frage, ob und wann Glocken zu laut seien, könne nicht abstrakt beantwortet werden. Dabei sei stets abzuwägen zwischen Lärmschutz und dem Recht auf Religionsausübung. |
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