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Paragraphen und UrteileDürfen Kinder nur leise spielen?
Nein – wer sich über Kinder beschweren will, hat immer schlechte Karten. Altersentsprechender Lärm ist stets hinzunehmen, auch lautes Lachen, Toben im Garten, gelegentliches Türenschlagen. Eine Beschwerde hätte nur Sinn, wenn z.B. ein Schulkind in der Ruhezeit in seinem Zimmer mit einem Fußball gegen die Wand schießt oder ständig vom Tisch auf den Boden springt. In dem Alter kann Rücksicht verlangt werden – Kündigungen für Mieter wegen ihrer lärmenden Kinder haben in Deutschland allerdings echten Seltenheitswert. Untersagt werden kann jedoch die Benutzung der Spielplätze von Miethäusern in den Ruhezeiten und das Betreten von Rasenflächen. Aber: Gibt es einen Spielplatz (in großen Wohnanlagen gesetzlich vorgeschrieben), müssen Geräte ständig kontrolliert und repariert, der Sand in Spielkästen regelmäßig ausgetauscht werden. Wird der Spielplatz gesperrt, dürfen Eltern sogar die Miete kürzen.
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