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Paragraphen und UrteileWie viel Party - Lärm ist erlaubt?
Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auch auf Balkon - und Gartenpartys so gedämpft werden, dass sich Nachbarn nicht gestört fühlen.Davon gibt es keine Ausnahmen. Es ist ein Irrtum, dass jeder einmal im Jahr oder Monat so lange und laut feiern kann, wie er möchte. Nachbarn können die Polizei wegen Ruhestörung einschalten. Die kommt einmal kostenlos, weitere Einsätze der Polizei können dem Störer berechnet werden (bis 150 Euro). Auch erlaubt: Ab dem zweiten Einsatz kann die Polizei Musikanlagen beschlagnahmen und die Party auflösen, also alle Gäste nach Hause schicken. Dem Störer droht bei Beschwerden von Nachbarn eine Abmahnung des Vermieters. Tipp: Informieren Sie ihre Nachbarn vor jeder Party, dass es auch nach 22 Uhr etwas lauter werden könnte.........
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