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Paragraphen und UrteileFür neuen Teppichboden ist der Vermieter zuständig
Behandelt ein Mieter den Teppichboden in seiner Wohnung vetragsgerecht (z.B. keine Rotweinflecke), handelt es sich um einen "gewöhnlichen Gebrauch", für den er nicht haften muss. Ist der Teppichboden, unansehnlich, muss der Vermieter ihn erneuern und bezahlen.
Landgericht Görlitz Az: 2 S 4 / 00 |
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