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Paragraphen und UrteileEBAY - Anbieter haftet für Warenlieferung!
Knapp 10 000 Euro waren schon für die gebrauchte Luxusuhr aus der Internet - Versteigerung bezahlt. Doch im Paket lag - nichts!
"Nicht meine Sache", behauptete der Anbieter. Er hätte nur vermittelt, Verkäufer und somit haftbar sei ein Freund. Das Gericht sah es anders: Wer als Anbieter auftritt und kassiert, haftet fürs Liefern. Landgericht Berlin, Az: 18 O 117/ 03 - 10/ 03 |
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