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Paragraphen und UrteileSchlangenhaltung in Wohnung nicht verboten!
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis nicht kündigen, weil ein Mieter eine Schlange in der Wohnung hält - so lange andere Mieter nicht belästigt werden. Die Begründung, die Nachbarn hätten vor Schlangen Angst, reicht nicht aus.
Amtsgericht Bückeburg Az: 73 C 353 / 99 - 9/00 |
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