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Paragraphen und UrteileMarkisen nicht immer erlaubt
Wenn Sie an Ihrem Balkon einen Sichtschutz anbringen, dann darf er nicht höher als die Balkonbrüstung sein und die Außenfassade muss verschont bleiben. Anders sieht es bei einer Markise aus: Da müssen Sie auf jeden Fall vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen und sich das Anbringen erst genehmigen lassen.
Bayerisches Oberlandesgericht, Az:2ZBR123/97 |
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