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Paragraphen und UrteileVermieter muss Tauben verjagen
Verärgert über die zahlreichen Tauben, die Tag für Tag auf ihrem Balkon saßen, baten Mieter ihren Vermieter um Hilfe. Doch der fühlte sich für die Taubenplage nicht zuständig. Ist er aber, denn zum "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung" gehört auch ein Balkon ohne Störenfriede.
Und: Ein Netz als "Vorhang" müssen Mieter nicht hinnehmen - da gibt es andere Maßnahmen, so der Richter. AG Hamburg Az.: 40a C 565 / 02 |
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