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Paragraphen und UrteileSchornsteinfeger muss bezahlt werden
Wechselt ein Haus- oder Wohnungsbesitzer eine Feuerstätte oder einen Kamin aus, so muss er sich vom Bezirksschornsteinfeger bescheinigen lassen, dass der Schornstein (beziehungsweise die Abgasleitung) in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Die Gebühr dafür muss er auch dann bezahlen, wenn er die Abnahme nicht für nötig hält und den Schornsteinfeger selbst nicht bestellt hatte.
OVG Nordrhein-Westfalen, 9 A 2821/01 |
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