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Paragraphen und UrteileZwischenzähler müssen geeicht werden
Die Eigentümer einer Ferienwohnanlage beschlossen mehrheitlich, die Zwischenzähler für den Warmwasserverbrauch nicht auszutauschen, obwohl die Eichfrist längst abgelaufen war.
Ein Beschluss, der die Weiterbenutzung eichpflichtiger Verbraucherfassungsgeräte nach Ablauf der Eichfrist vorsieht, ist - so das Bayerische Oberste Landesgericht - ungültig, da dies den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht. Beschluss des BayObLG vom 26.03.1998 2 Z BR 154/94 |
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