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Paragraphen und UrteilePrivatgespräche im Büro: Chef kann Lohn pfänden!
Telefoniert ein Arbeitnehmer trotz Verbots im Büro immer wieder privat auf Firmenkosten, kann der Arbeitgeber den gesamten Lohn zur Deckung von Schadenersatzansprüchen heranziehen. Es steht ihm sogar frei, den pfändungsfreien Teil des Gehaltes heranzuziehen.
Amtsgericht Frankfurt, Az: 5 Ga 17/ 02 |
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