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Paragraphen und UrteileMaklerprovision für nicht wirksam gewordenen Vertrag
Vereinbaren die Parteien beim Kauf einer Eigentumswohnung, dass der Vertrag erst mit der Zustimmung des Verwalters wirksam werden soll, so kann der Käufer, der sich zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet hat, die bereits gezahlte Courtage zurückfordern, wenn der Verwalter die Zustimmung ablehnt.
Dieser Rückzahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf auch dann, wenn in dem Maklervertrag die Provision nach der Zeichnung des Vertrages "fällig und verdient" sein sollte. Urteil des LG Düsseldorf vom 14.10.1998 21 S 685/97 |
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